Besuch von Frau Dr. Rose Götte

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Die Rechte der Großeltern

Frau Dr. Rose Götte Ministerin für Kultur, Jugend, Familie und Frauen a D. hat unsere Einladung  zum SHG Treffen angenommen und hatte uns  am 06.03.2018 besucht, was uns sehr gefreut hat.

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Artikel von Dr. Rose Götte am 12.03.2018

Einmal im Monat treffen sich in Kaiserslautern in einem Raum der Caritas Großeltern, denen der Kontakt zu ihren Enkelkindern verwehrt ist.

Am letzten Dienstag hatte die Gruppe Dr. Rose Götte eingeladen, die ehemalige Kulturministerin, die von 1994 bis 2001 zusätzlich das Amt der Familienministerin inne hatte.

In ihrer Regierungszeit wurde unter federführender Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz das Familienrecht zu Gunsten der Rechte der Kinder geändert.

Jedes Kind hat grundsätzlich ein Recht auf Mutter und Vater, und zwar unabhängig davon, ob die Eltern getrennt oder zusammen leben, ob sie sich lieben oder bekriegen. Es kann sich also nicht ein Elternteil am anderen rächen, indem der Kontakt zum Kind versperrt wird. Nur wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der Kontakt zu einem Elternteil dem Kind mehr schadet als nützt, kann der Kontakt untersagt werden.

Auch Großeltern sollen den Kontakt zu ihren Enkeln pflegen und sind dazu berechtigt. Insbesondere wenn eine enge Beziehung zwischen Großeltern und Enkel bereits besteht, darf diese Beziehung nur dann unterbunden werden, wenn sie dem Kind schadet.

Die anwesenden Großeltern klagten darüber, dass ihre enge Bindung an das Enkelkind vor Gericht überhaupt nicht gewürdigt worden sei, dass die Jugendämter , da überlastet, sich viel zu schnell die Argumente einer Partei zu eigen machten, statt auch die andere Seite zu hören und zu verstehen. Die Jugendämter hätten oft vom realen Alltag des betroffenen Kindes keine Ahnung, weil die Mitarbeiterin ihren Besuch in der Familie vorher ankündigen würden und dann eine Scheinwelt vorgesetzt bekämen. Die ganz anderen Beobachtungen der Oma oder des Opa würden dann einfach nicht geglaubt.

Das, was der Gesetzgeber eigentlich vermeiden wollte, dass nämlich der Abbruch des Kontaktes mit dem Kind aus Rache für Konflikte zwischen Erwachsenen eingesetzt würde, sei in der Realität der Normalfall bei Familienkonflikten. Da ärgert sich die Schwiegertochter, dass der Schwiegervater einen Kredit begründet verweigert, und schon wird mit Enkelentzug reagiert. Da entrüstet sich eine Mutter über eine kritische Bemerkung der Großmutter, und schon wird der Kontakt zum Enkel unterbunden. Systematisch würden Kinder gequält, wenn sie das ihnen zustehende Recht, auch die Großeltern zu sehen, wahrnehmen wollten, indem man sie mit Bemerkungen wie „Da bin ich aber ganz traurig!“ belaste.

Wünschenswert sei, sagte Rose Götte, dass die Jugendämter personell in die Lage versetzt würden, in Konfliktfällen zu Lösungen beizutragen. Der Gang vors Familiengericht sei nicht immer der Weg zum Ziel, weil sich dort beide Seiten eher verhärten als sich einigen würden.

Die Gruppe der „verlassenen Großeltern“ bedankte sich bei Rose Götte mit einem Blumentrauß dafür, dass ihnen wenigstens aufmerksam zugehört wurde. Rose Götte versprach, bei passenden Gelegenheiten auf das Problem der Großeltern aufmerksam zu machen.

 

Dr. Rose Götte beim Besuch in der SHG

Frau Dr. Rose Götte Ministerin für Kultur, Jugend, Familie und Frauen a D. hatte uns beim SHG Treffen am 06.03.2018 besucht.

Viele Großeltern berichteten über ihre Probleme mit dem Jugendamt und/oder Familiengericht.

 

Dank an Dr. Rose Götte für ihren Besuch.